Mietbedingungen

Lara Cars

Mietbedingungen

ERSTENS.- GEGENSTAND

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in perfektem Betriebszustand mit sämtlichen Unterlagen, Reifen, Werkzeug und Zubehör. Der Mieter verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug gemäß den Regeln der Straßenverkehrsordnung zu fahren.

ZWEITENS.- DAUER UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

Die Laufzeit des Vertrags entspricht der vereinbarten Dauer. Ungeachtet dessen hat der Mieter bei einer gewünschten Verlängerung der Vertragslaufzeit dies dem Vermieter vor Beendigung desselben mitzuteilen und vorab über die Zustimmung des Vermieters in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge zu verfügen. Der Mieter gibt den Mitwagen zusammen mit den Unterlagen, Reifen, Werkzeugen und Zubehör am angegebenen Datum und Ort zurück. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung ermächtigt den Vermieter die Rückgabe des Fahrzeugs gerichtlich einzufordern.

DRITTENS.- VERWENDUNG DES FAHRZEUGS

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Vertrag dazu berechtigten Personen gefahren werden, wobei maximal zwei Zusatzfahrer erlaubt sind. Die Fahrer des Fahrzeugs müssen älter als 25 JAHRE sein und seit mindestens 2 JAHREN im Besitz einer gültigen und den Eigenschaften des Fahrzeugs entsprechenden Fahrerlaubnis sein.

Der Mieter hat bei der Benutzung des Mietwagen folgende Bedingungen einzuhalten:

  • Es dürfen keine Veränderungen an der Struktur des Mietwagens vorgenommen werden, also kein Dachgepäckträger und/oder Waren daran befestigt werden.
  • Das Fahrzeug darf nicht zum Anschieben oder Abschleppen von anderen Fahrzeugen oder Anhängern verwendet werden.
  • Das Fahrzeug darf nicht bei sportlichen Ereignissen oder Trainings jeder Art sowie für Härtetests von Material, Zubehör oder Produkten für Kraftfahrzeuge verwendet werden.
  • Weder das Fahrzeug noch ein oder mehrere seiner Elemente oder Werkzeuge dürfen weitergegeben, verkauft, weitervermietet, beliehen oder verpfändet werden.
  • Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln gefahren werden.
  • Das Fahrzeug darf die spanischen Halbinsel nicht verlassen.
  • Der Kilometerzähler darf weder manipuliert noch dessen Versiegelung entfernt werden. Jegliche Schäden des Kilometerzählers sind dem Vermieter mitzuteilen. Die Kilometerleistung wird anhand des Kilometerzählers oder, falls dieser kaputt geht, anhand von Straßenkarten berechnet.
  • Der Mieter muss das Fahrzeug anhalten und stilllegen, sobald Ungewöhnlichkeiten im Betrieb auftreten bzw. eine der Kontrolllampen aufleuchtet, die auf eine Funktionsstörung des Fahrzeugs hinweisen. In diesem Fall ist sofort der Vermieter oder die Pannenhilfe der abgeschlossenen Versicherung zu informieren.
  • Der Mietwagen dar nicht zum Transport von Personen oder Waren zu gewerblichen Zwecken verwendet werden, wenn dies nicht den Verwendungsgegenstand darstellt.
  • Ein Lieferwagen darf nicht für den Transport von Waren verwendet werden, die von den geltenden Transportbestimmungen als Sondergut eingestuft werden.
  • Das Fahrzeug muss entsprechend seinen Eigenschaften mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht benutzt werden, wobei die geltenden Verkehrsvorschriften für Kraftfahrzeuge zu beachten sind und in jedem Fall jede Situation vermieden werden muss, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnte.

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Punktes wird davon ausgegangen, dass eine unbefugte Nutzung stattgefunden hat, und der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die dem Fahrzeug oder Dritten in einem solchen Fall entstehen.

VIERTENS.- ZAHLUNGEN ZULASTEN DES MIETERS.

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter den Betrag zu zahlen, der als Gesamtmietpreis vereinbart wurde. Der Preis enthält die festgelegten Beträge für den Zeitraum und gegebenenfalls für die Kilometer, für die Rückgabe mit vollem oder leeren Tank sowie für abgeschlossene Versicherungen oder sich aus dem Abschluss ergebende Steuern. Der zu Beginn festgelegte Preis ist davon abhängig, ob das Fahrzeug am vorgesehenen Ort zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich dazu, dem Vermieter die verursachten Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch die Verwendung eines falschen Kraftstoffs entstehen. Der Mieter hat sämtliche Elemente des Fahrzeugs zu ersetzen, die durch Verschulden des Mieters zu Schaden gekommen sind. Der Mieter hat die geforderte Kaution zu stellen, um mögliche Haftungen zu decken und muss im Allgemeinen sämtliche Beträge zahlen, die dem Vermieter durch die Verwendung des Fahrzeugs seitens des Mieters entstehen und diesem rechtlich zuzuschreiben sind. Die Kosten, die dem Vermieter für die Geltendmachung jeglicher vorgenannten Situation gegenüber dem Mieter entstehen, werden gemäß den Bestimmungen des spanischen Rechts beglichen. Der Vermieter behält sich das Recht auf Rücktritt von der Fahrzeugübergabe vor, falls begründete Zweifel über die finanziellen Möglichkeiten des Kunden bestehen oder aufgrund von Zahlungsrückständen oder schwerwiegenden Vorfällen mit Lara Cars.

FÜNFTENS.- WARTUNG UND REPARATUR

Der Vermieter übernimmt den normalen mechanischen Verschleiß des Fahrzeugs. Vom Mieter durchgeführte Reparaturen müssen vorab vom Vermieter bewilligt werden. Außerdem ist eine entsprechende Rechnung dafür auf den Namen des Vermieters für die Rückerstattung beizubringen.

SECHSTENS.- VERSICHERUNG, UNFÄLLE UND RAUB

Der Mieter und die zum Fahren des Fahrzeugs befugten Fahrer sind Teil der vom Vermieter abgeschlossenen unbegrenzten Haftpflichtversicherungspolice. Bei einem Unfall muss der Mieter den Vermieter sofort über jeglichen Schadensfall informieren und den Unfallbericht mit den vollständigen Angaben der Gegenpartei und möglichen Zeugen ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Sollte es Verletzte geben, müssen die zuständigen Behörden davon in Kenntnis gesetzt werden. Bei einem Unfall darf der Mieter, sofern dies möglich ist, das Mietfahrzeug nicht zurücklassen, ohne angemessene Maßnahmen zu dessen Schutz zu treffen. Bei Raub muss der Mieter bei der zuständigen Behörde eine Anzeige stellen und dem Vermieter eine Kopie davon zukommen lassen. Der Mieter kann den Vermieter per Telefon, Fax, E-Mail oder per Post an die Anschrift der Niederlassung des Vermieters kontaktieren.

FAHRLÄSSIGKEIT. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die am versicherten Fahrzeug infolge von Fahrlässigkeit oder Verstößen gegen die Verkehrsvorschriften seitens des Mieters, des Verlassens, des Unfalls oder der Lähmung des Fahrzeugs aufgrund von mit ihm begangenen Vergehen oder Verstößen entstehen. Diese Schäden und die damit verbundenen Leistungen gehen zu Lasten des Mieters.

DIEBSTAHL UND VERLUST VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN. Das Unternehmen haftet nicht für gestohlene, beschädigte, vergessene oder verlorene persönliche Gegenstände im Fahrzeug und auch nicht für Kosten, die infolge von Schäden entstehen.

 

SIEBTENS.- GERICHTSSTAND

Bei Meinungsverschiedenheit oder einem Rechtsstreit zwischen den Parteien kommen diese überein, sich den gesetzlich zuständigen Gerichten zu unterwerfen.

ACHTENS.- DATENSCHUTZ

Privatsphäre

Verantwortlicher: „LARA CARS, SL.“; B-03477635 (Steuernummer); Plaza Sierra de Castilla 18, Urb. La Marina, 03177 San Fulgencio (Alicante). Legitimation: Erforderlich für die Ausführung eines Vertrages und für die Anwendung vorvertraglicher Maßnahmen. Zwecke: Erbringung von beauftragten Dienstleistungen. Rechte: Zugang, Richtigstellung, Widerspruch, Löschung, Begrenzung und Übertragung durch ein Schreiben an die oben angegebene Adresse, unter Beifügung einer Kopie Ihres NIF (spanische Steuernummer)/NIE (span. Ausländeridentifikationsnummer)/Reisepasses. Sie haben außerdem das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Empfänger: Für die Beauftragung folgender Computer-Dienstleistungen sind die Weitergabe und/oder Übertragung personenbezogener Daten vorgesehen: Cloud-Computing, Kommunikationsplattformen und andere damit verbundene Dienstleistungen. Speicherung: Solange das Verhältnis zwischen den Parteien besteht oder für den Zeitraum, der zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, unbeschadet der Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen zustehen.

DIESES FAHRZEUG DARF DAS GEBET DER SPANISCHEN HALBINSEL NICHT VERLASSEN.